Seriösen Tierschutzverein erkennen: die Prüfliste
Seriosität lässt sich am Auftritt nicht ablesen. Gute Fotos, eine erzählte Notlage und ein freundlicher Telefonkontakt sind kein Prüfkriterium, sondern der Teil, in den am wenigsten investiert werden muss. Die folgenden neun Punkte haben eine Gemeinsamkeit: Sie lassen sich beantworten, bevor Geld fließt.
5 Fundstellen im Quellenverzeichnis
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Warum die Frage schwer zu beantworten ist
Es gibt keine amtliche Liste seriöser Tierschutzvereine und keine Stelle, die den Titel vergibt. Die beiden staatlichen Berührungspunkte sind die Erlaubnis nach § 11 TierSchG beim Veterinäramt und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt. Beides sagt etwas aus, aber nicht alles — und beides wird von Adoptierenden selten abgefragt.
Zur Größenordnung des Problems: Der Deutsche Tierschutzbund hat für das Jahr 2024 224 Fälle von illegalem Heimtierhandel dokumentiert. Mindestens 991 Tiere waren betroffen, darunter 515 Hunde und 66 Katzen. Häufigstes Herkunftsland war zum neunten Mal in Folge Rumänien. Dokumentiert ist dabei nur, was auffällt.
Neun Punkte, die sich überprüfen lassen
1. Impressum, Registergericht, Vereinsregisternummer
Auf der Website gehören Vereinsname, ladungsfähige Anschrift, vertretungsberechtigter Vorstand, Registergericht und Vereinsregisternummer. Der Deutsche Tierschutzbund nennt eine transparente Website mit vollständigem Impressum sowie Angaben zu Vorstand, Satzung und Gemeinnützigkeit als eines seiner Kriterien für Vereine, die Tiere aus dem Ausland vermitteln. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift, und eine Mobilnummer ohne Namen ist kein Vorstand.
2. Gemeinnützigkeit im Zuwendungsempfängerregister nachschlagen
Das Bundeszentralamt für Steuern führt nach § 60b AO ein öffentlich abrufbares Zuwendungsempfängerregister unter zer.bzst.de. Angezeigt werden der Name der Organisation, die Anschrift, die steuerbegünstigten Zwecke nach der Abgabenordnung und das Datum des letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheids. Das Register ist seit Anfang 2024 verfügbar und wird sukzessive ergänzt — ein fehlender Eintrag beweist deshalb nichts, ein vorhandener ist dagegen eine belastbare Auskunft.
3. Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 TierSchG
Vermittelt der Verein Tiere aus dem Ausland, braucht er diese Erlaubnis. Der Deutsche Tierschutzbund führt sie als Kriterium und erläutert sie so: In dem Verein arbeiten vom Veterinäramt für den Import von Tieren aus dem Ausland anerkannte, sachkundige Personen. Lassen Sie sich das Dokument zeigen, mit ausstellender Behörde, Datum und benannter verantwortlicher Person. Eine Erlaubnis, die auf einen anderen Verein lautet, hilft Ihnen nicht.
4. Vorkontrolle statt Sofortzusage
Wer Ihnen ein Tier zusagt, ohne Wohnsituation, Arbeitszeiten und Vorerfahrung geprüft zu haben, prüft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch sonst wenig. Die Vorkontrolle ist keine Höflichkeitsgeste Ihnen gegenüber, sondern eine Pflicht gegenüber dem Tier. Dass sie unangenehm ist, spricht für sie.
5. Der Übergabeort
Die Übergabe gehört an einen Ort, an dem der Verein präsent und wiederauffindbar ist: Tierheim, Pflegestelle, angemeldete Sammelstelle. Autobahnraststätte, Supermarktparkplatz und Flughafenparkhaus sind keine Übergabeorte, sondern Orte ohne Zeugen und ohne Adresse. Wer dort ein Tier übernimmt, hat anschließend keinen belastbaren Ansprechpartner.
6. Offenheit über den Gesundheitszustand
Fragen Sie nach Laborbefunden im Original, nach dem Testdatum, nach dem Labor und danach, ob eine Nachtestung vorgesehen ist. Ein Verein, der benennt, was getestet wurde und was nicht, arbeitet anders als einer, der pauschal versichert, alle Tiere seien gesund. Auch der Vermerk der klinischen Untersuchung im EU-Heimtierausweis gehört dazu — er muss innerhalb von 48 Stunden vor Transportbeginn datiert sein.
7. Schriftliche Rücknahmezusage
Ein tragfähiger Verein nimmt das Tier zurück, wenn die Vermittlung scheitert, unbefristet und ohne Bedingungen, die er sich später selbst aussuchen kann. Diese Zusage gehört in den Vertrag. Sie ist gleichzeitig der beste Einzelindikator, weil sie Kapazität voraussetzt: Wer keine Rücknahmemöglichkeit hat, kann sie nicht einhalten, und wer sie trotzdem zusagt, fällt spätestens beim dritten Rückläufer auf.
8. Nachvollziehbare Mittelverwendung
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen hat die Grenze der Vertretbarkeit des Anteils der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben nach seinem Maßstab bei 30 Prozent festgesetzt. Unterhalb dieser Grenze unterscheidet es 0 bis 10 Prozent als niedrig, 10 bis 20 Prozent als angemessen und 20 bis 30 Prozent als vertretbar. Der Maßstab stammt aus dem großen Spendenwesen und lässt sich auf einen Ortsverein mit vier Ehrenamtlichen nur eingeschränkt übertragen. Als Größenordnung, an der ein Jahresbericht sich messen lassen muss, taugt er trotzdem.
9. Arbeit im Herkunftsland
Vereine, die ausschließlich exportieren, verändern vor Ort nichts. Fragen Sie nach Kastrationsprojekten, nach Partnerorganisationen mit Namen und Adresse und danach, was mit den Tieren geschieht, die nicht vermittelbar sind. Die Antwort auf die letzte Frage ist aussagekräftiger als die auf die beiden ersten.
Warnsignale
- Zeitdruck: eine genannte Tötungsfrist, ein Transport am Wochenende, ein Platz, der nur heute frei ist
- Die Bitte, sich als Flugpate im EU-Heimtierausweis eintragen zu lassen
- Ein Welpe, der jünger als 15 Wochen sein soll und trotzdem bereits in Deutschland ist
- Schutzgebühr in bar bei der Übergabe, ohne vorherige Rechnung und ohne Vereinskonto
- Kein schriftlicher Vertrag oder ein Vertrag, den Sie erst am Übergabetermin zu sehen bekommen
- Präsenz auf mehreren Vermittlungsportalen, aber keine eigene, erreichbare Adresse
Der Flugpaten-Punkt verdient eine Erklärung, weil er harmlos aussieht. Wird die Flugpatin oder der Flugpate im EU-Heimtierausweis des Tieres als Besitzer eingetragen, unterliegt der Transport den privaten Transportvorgaben und gilt nicht mehr als gewerblich im Sinne einer Eigentumsübergabe. Gesundheitsbescheinigung und TRACES-Meldung entfallen damit. Der Deutsche Tierschutzbund rät von Transporten über Flugpatenschaften ab.
Ein Blick in den Vertrag
Auch bei ansonsten sorgfältig arbeitenden Vereinen finden sich angreifbare Klauseln. Der Deutsche Tierschutzbund hält fest, dass Vorgaben im Vermittlungsvertrag, wonach das Tier auch nach der Übergabe im Eigentum des Tierschutzvereins verbleibt oder der Hund kastriert werden muss, rechtlich nicht korrekt sind. Eine solche Klausel allein ist kein Betrugsindiz — sie steht in sehr vielen Verträgen. Sie zeigt aber, dass der Verein seine Formulare nie hat prüfen lassen, und das ist eine Information über seine Arbeitsweise.
Was tun, wenn Zweifel bleiben
Zwei Adressen kommen in Betracht. Für tierschutzrechtliche Fragen — fehlende Erlaubnis, Haltungsbedingungen, Transportumstände — das Veterinäramt am Sitz des Vereins; es ist dieselbe Behörde, die die Erlaubnis nach § 11 erteilt und überwacht. Für Zweifel an der Mittelverwendung das Finanzamt, das den Verein veranlagt. Beide Hinweise sind formlos möglich, und bei beiden erhalten Sie in der Regel keine Rückmeldung über das Ergebnis.
Kaufen Sie kein Tier frei. Der Satz ist hart und der einzige auf dieser Seite, der ohne Prüfung auskommt: Wer aus Mitleid bei einem unseriösen Vermittler abnimmt, finanziert den nächsten Transport und macht den Platz frei, der als Nächstes gefüllt wird.
Fundstellen dieser Seite
- 1Positionspapier „Auslandstierschutz – Hund oder Katze aus dem Ausland adoptieren“, Stand 07/2025
Deutscher Tierschutzbund e.V.
- 2Neue Zahlen belegen: Illegaler Welpenhandel bleibt ungebrochen (Pressemeldung vom 16.04.2025)
Deutscher Tierschutzbund e.V.
- 3Zuwendungsempfängerregister nach § 60b AO
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- 4Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben — Bewertungsmaßstab
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
- 5§ 11 Tierschutzgesetz — Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Bundesamt für Justiz — gesetze-im-internet.de